Flohmarkt Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
Stadtteilflohmarkt des Sarstedter Bierfreunde e.V.
📅 01. Mai
⏰ 10:00 – 17:00 Uhr

1. Veranstalter
Veranstalter ist der
Sarstedter Bierfreunde e.V.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen dürfen ausschließlich Privatpersonen.
Nicht zugelassen sind:
gewerbliche Händler
Neuwarenverkäufer
Händler mit regelmäßigem Verkaufsbestand

3. Anmeldung & Standvergabe
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung
Standplätze werden durch den Veranstalter zugewiesen
Kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz
Der Veranstalter behält sich vor:
Anmeldungen abzulehnen
Teilnehmer bei Verstößen auszuschließen

4. Standgebühr
Die Standgebühr beträgt 5,00 € pro laufendem Meter Standfläche
Es wird grundsätzlich auf volle Meter aufgerundetBeispiel: 2,10 m = 3 m = 15,00 €
Maßgeblich ist die vor Ort durch den Veranstalter festgestellte Standbreite
Die Gebühr ist vor Ort beim Aufbau zu entrichten
Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung

5. Sonderregelung für Kinder
Kinder bis einschließlich 12 Jahre dürfen kostenfrei teilnehmen
Voraussetzungen:
Verkauf ausschließlich auf einer Decke (kein Tisch oder Pavillon)
Verkauf ausschließlich von kindertypischen Artikeln (z. B. Spielzeug, Bücher, Kleidung)
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen die reguläre Standgebühr zu erheben.

6. Aufbau & Abbau
Aufbau ab 08:00 Uhr
Verkaufszeit 10:00 – 17:00 Uhr
Abbau erst nach Veranstaltungsende
Weitere Regeln:
Fahrzeuge müssen nach dem Aufbau entfernt werden
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten

7. Standgröße & Ausstattung
Die Standgröße richtet sich nach den gebuchten Metern
Tische, Decken, Pavillons etc. sind selbst mitzubringen
Stromanschlüsse stehen nicht zur Verfügung

8. Zulässige Waren
Erlaubt sind:
gebrauchte Gegenstände aller Art
typische Flohmarktartikel
Nicht erlaubt sind:
Neuwaren
Lebensmittel (ohne Genehmigung des Veranstalters)
Waffen oder gefährliche Gegenstände
verfassungswidrige Inhalte
Plagiate und Fälschungen
lebende Tiere

9. Ordnung & Sauberkeit
Der Standplatz ist sauber zu halten
Müll ist vollständig mitzunehmen
Der Standplatz ist sauber zu verlassen
Bei Verstößen kann eine Reinigungspauschale erhoben werden.

10. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen
Teilnehmer haften für Schäden, die sie verursachen.

11. Wetter / Absage
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt
Bei höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung abgesagt werden
Ein Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz besteht nicht.

12. Hausrecht
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten
Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen
Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht

13. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verwendet

14. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese können für:
Öffentlichkeitsarbeit
Social Media
Vereinszwecke
verwendet werden.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.