Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten für kostenpflichtige Veranstaltungen des Sarstedter Bierfreunde e.V., insbesondere Braukurse, Kreativkurse und Angebote der Sparte „Begegnung“.
1. Veranstalter
Sarstedter Bierfreunde e.V.Lönsstraße 14A
31157 Sarstedt
E-Mail: vorstand@sarstedter-bierfreunde.de
Telefon: 0176 77649752
2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen des Sarstedter Bierfreunde e.V. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn der Verein ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Darstellung einer Veranstaltung auf der Website, in Clubano oder in anderen Veröffentlichungen ist noch kein rechtlich bindendes Angebot. Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die teilnehmende Person eine verbindliche Anfrage ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Sarstedter Bierfreunde e.V. die Anmeldung in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt. Maßgeblich sind die Angaben in der Anmeldebestätigung. Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
4. Preise und Zahlung
Es gilt der bei der Veranstaltung angegebene Gesamtpreis. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Vereinskonto und innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist. Erfolgt die Zahlung trotz Erinnerung nicht fristgerecht, kann der Verein vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.
5. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Für Veranstaltungen, die an einem bestimmten Termin oder innerhalb eines genau bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die nachfolgenden freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
6. Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an vorstand@sarstedter-bierfreunde.de, zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang beim Verein.
- Bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
- 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent des Teilnahmebeitrags.
- Weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch: vollständiger Teilnahmebeitrag.
Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verein kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits gezahlte Beträge werden unter Berücksichtigung dieser Regelungen erstattet.
7. Ersatzperson
Vor Veranstaltungsbeginn kann in Textform eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Für sie gelten dieselben Teilnahmevoraussetzungen und Bedingungen. Grundsätzlich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Der Verein kann eine Ersatzperson aus wichtigem Grund ablehnen.
8. Absage und Änderungen durch den Verein
Der Verein darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung der Kursleitung, Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl, Unbenutzbarkeit der Räume, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Bei einer Absage werden gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet. Bei einer Verlegung kann die teilnehmende Person den Ersatztermin annehmen oder kostenfrei zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Reise-, Übernachtungs- oder sonstige persönliche Aufwendungen, bestehen nur, wenn der Verein die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Zumutbare Änderungen des Ablaufs, der Kursleitung oder einzelner Programmpunkte bleiben möglich, wenn der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
9. Teilnahme und Verhalten
Den Sicherheits-, Hygiene- und Brandschutzanweisungen der Kursleitung und der verantwortlichen Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten. Personen, die den Ablauf erheblich stören, andere gefährden oder wiederholt gegen Anweisungen verstoßen, können ausgeschlossen werden. Wurde der Ausschluss schuldhaft verursacht, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. An Personen, denen die Abgabe gesetzlich untersagt ist, sowie an erkennbar alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgegeben.
10. Gesundheit, Allergien und Unverträglichkeiten
Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder Unverträglichkeiten, die für eine sichere Teilnahme oder die Verpflegung relevant sein können, sind dem Verein vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Mitteilung ersetzt nicht die eigene Prüfung der gesundheitlichen Eignung.
11. Haftung
Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Verein unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Für mitgebrachte Gegenstände wird nur nach diesen Haftungsgrundsätzen gehaftet.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Sarstedter Bierfreunde e.V. verarbeitet.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Sarstedter Bierfreunde e.V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.